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Lilly-Neufeld-Manufaktur-zu-Wien

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Grundlage unserer Manufakturtätigkeit sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche wir nachstehend im Detail ausführen dürfen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Stand vom 01.01.2022 für individuelle Maßfertigungen der

LILLY NEUFELD Manufaktur e.U.

Hauptstraße 49/1  ·  2344 Maria Enzersdorf  ·  Austria  ·  +43 2236 374 378  ·  info@lillyneufeld.com  ·   lillyneufeld.com 

Firmenbuch: FN 462584x, Landesgericht Wiener Neustadt  ·  UID: ATU52074507

in weiterer Folge als LILLY NEUFELD bezeichnet.

Vorbemerkung: Gender-Hinweis

 

Zur leichteren Lesbarkeit der Informationen auf unserer Website und auch der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde fallweise entweder die maskuline oder feminine Form von Bezeichnungen gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts, sondern ist im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen. Menschen jedweden Geschlechts mögen sich in gleicher Weise von unseren Informationen angesprochen fühlen.

1. Geltungsbereich

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar unter www.lillyneufeld.com, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, gelten für sämtliche Aufträge zu individuellen Maßfertigungen von LILLY NEUFELD. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen (im Falle von unternehmerischen Kunden schriftlichen) Zustimmung durch LILLY NEUFELD. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nach Übermittlung an uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsabschluss

 

2.1. Voraussetzungen eines Vertragsabschlusses

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausnahmslos Deutsch.

Wir schließen ausschließlich Geschäfte mit volljährigen Kunden, somit Kunden, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Unser Angebot richtet sich primär an Auftraggeber mit Wohnsitz bzw. Firmensitz oder ständigem Aufenthalt in jenen Ländern, welche in unserer Selektionsoberfläche zur Garnmuster-Bestellung auf www.lillyneufeld.com/garnmuster-bestellung zur Auswahl stehen. Dies sind derzeit: Österreich, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein – weitere Länder auf Anfrage.

Die Abbildungen zu Maßfertigungen von LILLY NEUFELD auf unserer Website sind ohne Gewähr und dienen der grundsätzlichen Veranschaulichung. Je nach verwendetem Endgerät (Desktop, Tablet, Smartphone) können insbesondere Farben unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist die textliche Beschreibung der jeweiligen Farbe bzw. Farbenkombination. Um die Passgenauigkeit einer konkreten Farbenauswahl im Vorfeld einer möglichen Beauftragung zur Maßfertigung eines Kissen-Ensembles abzusichern, ist als erster Schritt eine individuelle Fertigung der kundenseitig ausgewählten Sujet-Muster ausnahmslos fixer Bestandteil des Ablaufs von Fertigungsaufträgen bei LILLY NEUFELD. Weiterführende AGB-Bestimmungen zur Sujet-Muster-Beauftragung finden Sie unter Punkt 2.2.1. Fertigungsangebote zur individuellen Fertigung von Sujet-Muster.

2.2. Wirksamwerden eines Vertragsabschlusses

Grundsätzlich kommt ein individueller Fertigungsauftrag erst durch ausdrückliche und schriftliche Auftragserteilung des Kunden in Form des jeweiligen, unterzeichneten Bestellformulars zustande. Die Übermittlung des betreffenden, kundenseitig unterfertigten Bestellformulars an uns erfolgt üblicherweise per E-Mail. Der Kunde erhält eine Bestätigung des betreffenden Vertragsabschlusses ebenfalls per E-Mail.

2.2.1. Garnmuster-Bestellung

Der Ablauf einer möglichen Kissenfertigung beginnt mit der Erstauswahl von Garnfarben. Nach Absenden einer Garnmuster-Bestellung auf www.lillyneufeld.com/garnmuster-bestellung erfolgt durch uns im Bedarfsfall eine individuelle Kontaktaufnahme und Abstimmung der betreffenden Kundenanfrage – überwiegend per E-Mail, bei Bedarf auch telefonisch. Mit Bekanntgabe der Kontaktdaten erteilt der Kunde uns das Recht, diese Möglichkeiten der Kontaktaufnahme nützen zu dürfen. Die individuelle Abstimmung einer Garnmuster-Bestellung wie auch die Zusendung von maximal 12 Garnmustern ist unverbindlich und kostenlos, es sei denn, es wird im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.​

Der Kunde erhält in der Beilage der Garnmuster-Zusendung auch Informationsmaterial zur weiteren, schrittweisen Vorgehensweise einer allfälligen Beauftragung zur individuellen Maßfertigung von Kissen. Alle weiteren Annäherungsschritte einer möglichen Kissenfertigung erfolgen im persönlichen Kontakt über E-Mail, bei Bedarf oder auf Wunsch auch telefonisch.

2.2.2. Individuelle Fertigung von Sujet-Musterstücken

Nach finaler Abstimmung der Garnfarben und bevorzugter Farbenkombinationen erfolgt im nächsten Schritt die Annäherung an die Auswahl der Stoff-DESIGNS und Stoff-DÉCORS einer möglichen Kissenfertigung. Der Kunde erhält dazu die entsprechenden Informationen, Unterlagen und ein Bestellformular über E-Mail. Auch informieren wir im Vorfeld, ab welchem Zeitpunkt einer Fertigungsannäherung für den Kunden Kosten entstehen würden.

Nach ausdrücklicher Beauftragung (wie eingangs unter 2.2. beschrieben) fertigen wir die vom Kunden konkret ausgewählten Sujets (Stoff-DESIGNS und Stoff-DÉCORS in den ausgewählten Farbenkombinationen) als "Musterstücke zur Anprobe" an. Die Zusendung der Musterstücke erfolgt am Postweg. ​Die Fertigung von "Musterstücken zur Anprobe" ist zur Sicherstellung der Passgenauigkeit fixer Bestandteil im Ablauf der Maßfertigung unserer Manufaktur. Selbstverständlich verpflichtet ein Auftrag zur Anfertigung von Musterstücken keinesfalls zu einem daran anschließenden Fertigungsauftrag eines Kissen-Ensembles.

2.2.3. Maßfertigung individueller Kissen-Ensembles

Im Anschluss an einen Auftrag zur Fertigung von Sujet-Musterstücken erhält der Kunde von uns über E-Mail ein Anfrageformular zur Maßfertigung eines individuellen Kissen-Ensembles. Grundsätzliche Preisinformationen zur individuellen Maßfertigung von Kissen finden Sie jederzeit unter www.lillyneufeld.com/spezifikationen. Nach Abstimmung der an uns gesendeten Fertigungsanfrage übermitteln wir dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot zum abgestimmten Fertigungsumfang.

Mit dem von uns unterbreiteten verbindlichen Angebot bleiben wir dem Kunden, wenn nicht anders im betreffenden Angebot vermerkt, 14 Tage im Wort. Erst durch Unterfertigung dieses Angebots durch den Kunden und Retournierung an uns binnen der 14-tägigen oder der im Angebot vermerkten abweichenden Frist kommt es zum verbindlichen Vertragsabschluss. Bei späterer Retournierung durch den Kunden kommt der Vertrag nur bei schriftlicher Bestätigung der Auftragsannahme durch uns binnen 14 Tagen zustande. Bei Zustandekommen eines Fertigungsvertrages erhält der Kunde unsererseits eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail.

3. Ablehnen von Anfragen und Bestellungen

 

Bis zum wirksamen Vertragsabschluss (siehe Punkt 2.2. Zustandekommen eines Vertrages) behalten wir uns vor, Aufträge bzw. Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. nicht anzunehmen.

4. Ausnahmen vom Widerrufsrecht für Konsumenten

 

Da der Vertragsgegenstand nach Kundenspezifikation angefertigt wird bzw. auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist, besteht für diesen kein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht für Konsumenten gem § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) (siehe § 18 Abs 1 Zi 3 FAGG). Ebenso wenig besteht ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Der vertraglich vereinbarte Preis zuzüglich der von uns bekanntzugebenden Versandkosten (einschließlich Transportversicherung) ist entsprechend der durch das Anbot vereinbarten Zahlungsmodalitäten auf ein von uns bekanntzugebendes Konto zu überweisen. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss und Rechnungserhalt ohne Skontoabzug, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Lieferfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu laufen (siehe Punkt 6.2 Lieferfristen, Fertigungsfristen).

 

Bei Zahlungsverzug kommen die gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die für die Betreibung unserer Ansprüche einschließlich durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros entstehender Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

6. Liefer- und Versandbedingungen

 

6.1. Art des Versandes

Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart. Es wird auf Kosten des Kunden eine handelsübliche Versandversicherung abgeschlossen.

6.2. Lieferfristen / Fertigungsfristen

Fertigstellungs- und Lieferfristen bzw. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und im Falle von Unternehmen als Kunden schriftlich vereinbart werden. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum bzw. verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

Bei erhöhter Auftragslage behalten wir uns eine Verlängerung der Fertigungsdauer vor. Der Kunden wird im konkreten Anlassfall so rasch als möglich davon in Kenntnis gesetzt. Ein kundenseitiges Rücktrittsrecht ist bei einer längeren Fertigungsdauer als im Angebot vermerkt nicht verbunden.

Lieferfristen beginnen am ersten Werktag zu laufen, an dem wir über sämtliche vom Kunden benötigten Informationen verfügen und das in Rechnung gestellte und im Voraus zu bezahlende Entgelt auf unserem dem Kunden bekanntgegebenen Konto eingelangt ist. Vereinbarte Liefertermine verschieben sich um einen entsprechenden Zeitraum, solange wir nicht über sämtliche dieser Informationen sowie die Zahlung verfügen.

Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik oder Arbeitskampf, Quarantänemaßnahmen, nicht vorhersehbaren und von uns nicht verschuldeten Verzögerungen unserer Zulieferer sowie sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Ausmaß, als das entsprechende Ereignis andauert.

Die Gefahr für den zufälligen Untergang bzw. die zufällige Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.

6.3. Transportschäden

Für den Fall, dass die Lieferung mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert wird, bitten wir den Kunden, diese möglichst unmittelbar beim Zusteller zu reklamieren und ebenso unmittelbar Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche des Kunden und deren Durchsetzung, insbesondere seine Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Es hilft uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

7. Aufrechnung

 

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen gerichtlich zugesprochen bzw. festgestellt oder aber von uns ausdrücklich anerkannt wurden, sowie dem Verbraucher als Kunden darüber hinaus auch dann, wenn seine Forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Verbindlichkeit stehen.

8. Gewährleistung und Schadenersatz

 

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Verbraucher als Kunden gilt: Der Kunde wird gebeten, die Ware nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen raschestmöglich bekanntzugeben, damit wir die erforderlichen Schritte in die Wege leiten können.

Für unternehmerische Kunden gilt: Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf allfällige Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Mängel an Liefergegenständen, Fehlmengen oder Falschlieferungen, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte können, sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage ab Gefahrenübergang an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls binnen dieser angemessenen Frist ab Entdeckung angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 AGBG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Für Mängel bzw. Schäden auf Grund von unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung über den eigentlichen Nutzungszweck hinaus, Nichtbeachtung von Reinigungshinweisen oder Verwendungs­vor­schriften, unsachgemäßer Lagerung oder Spuren natürlicher Abnutzung bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche.

Da die Fertigung unserer Produkte in Handarbeit erfolgt, stellen geringfügige Abweichungen, die weder die Optik noch die Verwendbarkeit der Ware beeinträchtigen, keinen Mangel dar.

Unsere Haftung für Schäden ist, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies betrifft auch entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Mitwirkungspflicht

 

Der Kunde hat uns sämtliche für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Angaben und Spezifikationen mitzuteilen. Weiters hat der Kunde uns Änderungen seines Namens, der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere relevante Informationen umgehend schriftlich bekannt zu geben.

10. Datenschutz

 

Die vom Kunden bekanntgegeben Daten werden von uns unter Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften (DSG, DSGVO und TKG) verarbeitet. Wir bitten Details zur Datenverwendung der ebenfalls auf unserer Website www.lillyneufeld.com abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen.

11. Erfüllungsort/Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

Als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung wird der Firmensitz von LILLY NEUFELD vereinbart.

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem zwischen einem Unternehmer als Kunden und LILLY NEUFELD abgeschlossenen Rechtsgeschäft, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt das für den Sitz von LILLY NEUFELD sachlich zuständige Gericht als vereinbart, mit der Maßgabe, dass LILLY NEUFELD auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), und hat seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung im Inland, so gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG. Für Klagen gegen den Kunden ist daher jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung im Inland haben, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen einer ausländischen Rechtsordnung zur Anwendung kommen.

12. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung eines Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unzulässig sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so ist die Gültigkeit des betreffenden Vertrages davon nicht berührt. Unzulässige oder unwirksame Bestimmungen werden durch neue, gesetzlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.

13. Alternative Streitbeilegung

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter www.ec.europa.eu/consumers/odr. Bitte beachten Sie, dass wir weder verpflichtet noch bereit sind, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

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